Energiesparhaus
Die Energiewende bringt Änderungen in die Art und Weise, wie wir unsere Gebäude errichten. Mittlerweile ist per Gesetz beschlossen, dass zukünftig Gebäude nach energiesparenden Maßstäben gebaut werden müssen. Im Rahmen des Industrieausschusses des Europäischen Parlaments wurde beschlossen, dass alle Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2018 errichtet werden, auch den eigenen Energiebedarf produzieren müssen. Per Gesetz wurde auch festgelegt, wie groß der Energiestandard eines neu zu errichtenden Gebäudes sein muss. Hier wurde exakt der Energiebedarf per Quadratmeter Energiebezugsfläche festgelegt.
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Dieser Energiestandard soll durch entsprechende bauliche Maßnahmen und Veränderungen bzw. Modernisierungen in der Haustechnik vollbracht werden. Allerdings muss hier einschränkend erwähnt werden, dass die Veränderungen keinen Einfluss auf den Standard haben werden, wobei der tatsächliche Verbrauch beeinflusst wird.